Fortbildungspauschale
Antrag
auf Gewährleistung einer Fortbildungspauschale zur Förderung der Leiter*innen von Ensembles in der vokalen und instrumentalen Amateurmusik
Beantragen können ausschließlich Einzelpersonen. Anträge sind bis zum 30. September 2026 (Ausschlussfrist!) an den Landesmusikrat Thüringen zu stellen. Da die Projektmittel seitens des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur noch nicht bewilligt wurden, besteht keine Garantie seitens des Landesmusikrates, dass die Förderpauschale 2026 auch tatsächlich ausgezahlt werden kann!
Des Weiteren werden die Projektmittel sehr wahrscheinlich begrenzt sein. Somit werden Anträge nach Eingangsdatum berücksichtigt. Sollte das Antragsvolumen höher sein als die vom TMBWK zur Verfügung gestellten Mittel, besteht kein Recht auf Auszahlung der Fortbildungspauschale. Unvollständig ausgefüllte, nicht bestätigte oder ohne vollständige Unterlagen eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Ausnahme: Bei Antragsteller*innen, die im Zeitraum 2022 bis 2025 bereits erfolgreich einen Antrag gestellt hatten, ist es nicht nötig, dass Zeugnisse in Kopie erneut eingereicht werden. Hier genügt der Nachweis über die geförderten Fortbildungen (siehe Förderrichtlinien 4.2.2.)!