13.02.2023, 00.00 Uhr
Fortbildungspauschale noch bis Ende April beantragen

Aufgrund erneuter Bereitstellung der Mittel durch die Thüringer Staatskanzlei, gewährt der Landesmusikrat Thüringen auch 2023 wieder Zuschüsse für die Fortbildung der Leiter*innen von Amateurchören und Instrumentalensembles. Sie dienen dem Ziel, die musikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität der Amateurmusik in Thüringen zu fördern.

Gefördert werden Personen, die im Bereich des vokalen und instrumentalen Amateurmusizierens mit der regelmäßigen Leitung eines Ensembles oder einer Stimmgruppe beschäftigt sind und eine aktuelle Fortbildungsmaßnahme vorweisen können.

Leiter*innen von Ensembles können ab sofort bis zum 30. April 2023 einen Antrag auf Fortbildungspauschale beim Landesmusikrat einreichen. Die Entscheidung über die sich anschließende Vergabe obliegt dem Landesausschuss Amateurmusik im Landesmusikrat Thüringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Generalsekretariat des Landesmusikrates Thüringen in Weimar.

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