Fortbildungs
pauschale

zur Förderung der Leiter*innen von Ensembles in der vokalen und instrumentalen Amateurmusik

Aufgrund erneuter Bereitstellung der Mittel durch die Thüringer Staatskanzlei, gewährt der Landesmusikrat Thüringen auch 2024 wieder Zuschüsse für die Fortbildung der Leiter*innen von Amateurchören und Instrumentalensembles. Sie dienen dem Ziel, die musikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität der Amateurmusik in Thüringen zu fördern.

Gefördert werden Personen, die im Bereich des vokalen und instrumentalen Amateurmusizierens mit der regelmäßigen Leitung eines Ensembles oder einer Stimmgruppe beschäftigt sind und eine aktuelle Fortbildungsmaßnahme vorweisen können.

Leiter*innen von Ensembles können ab sofort bis zum 30. September 2024 einen Antrag auf Fortbildungspauschale beim Landesmusikrat einreichen. Die Entscheidung über die sich anschließende Vergabe obliegt dem Landesausschuss Amateurmusik im Landesmusikrat Thüringen.

Weitere Informationen erteilt das Generalsekretariat des Landesmusikrates Thüringen.